Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten zu Ihrer Reservierung im Falle einer COVID-19-Bedrohung zusammengestellt


Mein Urlaub wurde abgesagt – das Hotel/Freizeitzentrum ist geschlossen. Was jetzt?

Aus Sorge um Ihre Sicherheit sowie die Sicherheit unserer Mitarbeiter und ihrer Familien haben wir den Betrieb unserer Einrichtungen eingeschränkt oder ausgesetzt. Wir bemühen uns, Ihnen einen möglichst schnellen und sicheren Besuch unserer Einrichtungen zu ermöglichen.

Gemäß dem Gesetz vom 31. März 2020 über Sonderlösungen im Zusammenhang mit der Prävention, Bekämpfung und Bekämpfung von COVID-19, anderen Infektionskrankheiten und durch sie verursachten Krisensituationen haben wir jedoch drei alternative Optionen für Sie vorbereitet:

flexible Änderung des Abreisedatums (Sie können jedes Datum in jeder Einrichtung der Hotel- und Erholungszentrumskette NAT wählen),
Rückerstattung des gezahlten Betrags in Form eines Gutscheins, der innerhalb eines Jahres ab dem ersten Tag der geplanten Reise eingelöst werden muss,
Rückerstattung der gezahlten Beträge 180 Tage nach dem Rücktrittsdatum.

Natürlich haben Sie in dieser Situation die Wahl, wir empfehlen Ihnen jedoch dringend, die Tourismusbranche zu unterstützen, indem Sie über die Teilnahme an Kampagnen zur Unterstützung polnischer Tourismusmarken nachdenken, die von der Polnischen Tourismuskammer und der Polnischen Tourismusorganisation initiiert wurden – #ZostańWdomu #ZmieńTerminDon'tcancel # SupportTourism.

Ich habe eine Reise im Juni/Juli/August geplant... Ich befürchte, dass ich aufgrund der aktuellen Situation nicht an der Reise teilnehmen kann. Kann ich eine Rückerstattung der Vorauszahlung beantragen?

Wir sind uns bewusst, dass Sie in der aktuellen Situation möglicherweise Zweifel an Ihrem Urlaub haben und sich Sorgen um Ihre Reisen machen. Der NAT-Vorstand trifft Entscheidungen dynamisch und reagiert auf die sich ändernden politischen Bedingungen im Zusammenhang mit der Epidemie. Alle Entscheidungen werden ohne Schaden für Sie getroffen. Seien Sie also bitte geduldig, wenn Sie in den Urlaub fahren. Ihr Wohlbefinden und Ihre Sicherheit stehen an erster Stelle.

Sollte die epidemische Lage anhalten und eine erneute Einstellung des Betriebs touristischer Einrichtungen geplant sein, werden wir Sie vorab über geplante Änderungen im Zusammenhang mit dem Betrieb der Einrichtungen informieren.

An dieser Stelle hoffen wir, dass Urlaubsaufenthalte stattfinden werden, was auch durch die Informationen bestätigt wurde, die letzte Woche von der Regierung über die Wiederherstellung touristischer Einrichtungen in der zweiten Phase der „Entfrostung der polnischen Wirtschaft“ bereitgestellt wurden.

Wir bitten Sie, keine voreiligen Entscheidungen zu treffen. Die Situation im Zusammenhang mit der Epidemie ist sehr dynamisch. Wir bemühen uns, Sie über den Fortschritt der vorgenommenen Reservierungen auf dem Laufenden zu halten.

Sollten Sie über einen Rücktritt von der Reise nachdenken, empfehlen wir Ihnen die Lektüre der Allgemeinen Teilnahmebedingungen, die jedem Vertrag beigefügt sind. Sie geben an, welche Kosten dem Teilnehmer zum Zeitpunkt des Rücktritts entstehen – diese variieren je nach Datum der Einreichung des Rücktritts. Bis einen Monat vor Reiseantritt betragen die Stornokosten 20 % des Veranstaltungswertes – also genau die Höhe der bei Vertragsabschluss vereinnahmten Anzahlung.

Unter Berücksichtigung Ihres Wohlergehens und der Sorge um die gezahlten Beträge empfehlen wir Ihnen, die Entscheidung zur Stornierung auf einen Monat vor Ihrem Aufenthalt zu verschieben (gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen betragen die Stornierungskosten bis dahin die gleichen wie 2- 3 Monate vor Reiseantritt, also 20 % des Reisepreises), denn wenn der Kunde weit im Voraus zurücktritt – wenn noch keine konkrete Entscheidung über die Schließung der Einrichtung vorliegt (z. B. im Juni, Juli, August...), wird er ist verpflichtet, die Stornokosten zu tragen. Wenn die Epidemie uns immer noch daran hindert, Einrichtungen zu öffnen, gilt das Gesetz vom 31. März 2020 über Sonderlösungen im Zusammenhang mit der Prävention, Bekämpfung und Bekämpfung von COVID-19, anderen Infektionskrankheiten und durch

Ich habe eine Reiserücktrittsversicherung (Signal Iduna). Kann ich in der aktuellen Situation aufgrund der anhaltenden Epidemie eine Rückerstattung der gezahlten Beträge beantragen?Kunden mit der KIT Signal Iduna-Versicherung sind bei der Diagnose einer SARS-CoV-2-Coronavirus-Infektion versichert, die sie an der Reise hindert – sie unterliegen dann dem gleichen Schutz wie bei anderen plötzlich auftretenden Erkrankungen. Die Versicherung deckt jedoch nicht den Fall ab, dass der Kunde aufgrund des Infektionsrisikos eine Rückerstattung der gezahlten Beträge beantragt. Aus diesem Grund können Sie eine Versicherungserstattung nur dann beantragen, wenn der Kunde an Covid-19 erkrankt.Ich habe einen Aufenthalt für Ende Mai/Anfang Juni gebucht. Wann erfahre ich, ob die Reise stattfindet?Alle Ihre in naher Zukunft vorzunehmenden Reservierungen werden von unseren Mitarbeitern überwacht. Die Entscheidungen des Vorstands basieren auf aktuellen staatlichen Vorschriften, werden jedoch dynamisch in Abhängigkeit von aktuellen Vorschriften und Beschränkungen getroffen.Sollte die Reise nicht möglich sein, werden unsere Mitarbeiter Sie kontaktieren, um alternative Lösungen vorzuschlagen. Wir kontaktieren Sie per E-Mail und Telefon in der Reihenfolge, in der die geplanten Reisen beginnen – vom nächstgelegenen.In einigen unserer Saisonanlagen ruht der Betriebsbetrieb bis zum 1. Juni, wir werden uns jedoch bemühen, die Saison bis Ende Oktober zu verlängern.Wir bieten allen unseren Gästen günstige Konditionen für die Umbuchung ihres Aufenthalts. Wir hoffen, dass die Situation unter Kontrolle ist und Sie alle in unseren Hotels und Freizeitzentren entspannen können.

Ich habe meinen Urlaub gekündigt, weil das Resort, in das ich gehen sollte, aufgrund der aktuellen epidemiologischen Situation geschlossen sein würde. Ich habe eine Rückerstattung beantragt, diese aber immer noch nicht erhalten. Warum musst du so lange warten?

Angesichts der aktuellen Vorschriften erfordert das Warten auf eine Rückerstattung ein gewisses Maß an Geduld, da wir bis zu 194 Tage auf die Überweisung warten können (180 Tage sind eine zusätzliche Zeit für die Rückerstattung, die im Gesetz vom 31. März 2020 festgelegt ist). zu konkreten Lösungen im Zusammenhang mit der Vorbeugung, Bekämpfung und Bekämpfung von COVID-19, anderen Infektionskrankheiten und dadurch verursachten Krisensituationen, hat der Veranstalter wiederum gemäß den dem Vertrag beigefügten Allgemeinen Teilnahmebedingungen eine Frist von 14 Tagen, um die Rückerstattung zu überweisen Zusammenhang mit der Beendigung des Vertrages).

Daher bitten wir Sie, Ihre Entscheidung bezüglich einer Barrückerstattung noch einmal zu überdenken und daher eine Rückerstattung in Form eines Gutscheins in Betracht zu ziehen, bei dem die Wartezeit deutlich kürzer ist und Sie somit die Möglichkeit haben, den Gutschein beispielsweise früher zu nutzen wenn sich die epidemiologische Lage beruhigt. und Sie in den Ferien in den Urlaub fahren möchten.

Kann ich mein Abreisedatum ändern, wenn meine Reise storniert wurde/wird?

Selbstverständlich garantieren wir Ihnen als eine der größten nationalen Hotel- und Resortketten unter der Marke NAT flexible Möglichkeiten zur Änderung des Abreisedatums und -ortes. Wenn Sie Bedenken wegen eines bevorstehenden einwöchigen Ausflugs ans Meer haben, können Sie die Zahlung beispielsweise auf einen Herbstwochenendaufenthalt in den Bergen übertragen.

Bei den im Zusammenhang mit der Epidemie ergriffenen Maßnahmen fördern wir die landesweite Kampagne #ZmieńTerminNieCancel und versuchen daher, Ihnen die Möglichkeit zu geben, Ihren gewünschten Urlaub zu einem späteren Zeitpunkt so vorteilhaft wie möglich zu nutzen.

Zu diesem Zweck bis zum 30. April dieses Jahres. Darüber hinaus haben wir eine Aktion gestartet, die es unseren Kunden, die bereits von einem Urlaub träumen, diesen aber noch nicht planen können, ermöglichen soll, von einem Sonderrabatt zu profitieren. Beim Kauf eines Gutscheins im Wert von 900 PLN zur Einlösung in einem NAT-Hotel oder -Resort erhält der Kunde: einen zusätzlichen Rabatt auf den Kauf von 100 PLN und die Möglichkeit, den Gutschein auf 2 Jahre einzulösen. So müssen sich Personen, die noch keinen Urlaub planen, aber darüber nachdenken, keine Sorgen machen, dass sie den Gutschein nicht nutzen können, und können zusätzlich von einer attraktiven Aktion profitieren und ihren Urlaub später planen Datum.

Ich habe meine Reise vor Bekanntwerden der Epidemie abgesagt, nun stellt sich heraus, dass sie aufgrund der Schließung touristischer Einrichtungen sowieso nicht stattgefunden hätte. Erhalte ich eine Rückerstattung der einbehaltenen Mittel?

Leider galten zum Zeitpunkt des Rücktritts die dem Vertrag beigefügten Allgemeinen Teilnahmebedingungen. Nur Rücktrittserklärungen, die nach Bekanntgabe des Epidemiezustands und des Gesetzes vom 31. März 2020 über Sonderlösungen im Zusammenhang mit der Prävention, Bekämpfung und Bekämpfung von COVID-19, anderen Infektionskrankheiten und durch sie verursachten Krisensituation

Welche der im Sondergesetz vorgeschlagenen Lösungen ist für mich am vorteilhaftesten? Datumsänderung, Gutschein oder Barrückerstattung?

Bei den Maßnahmen im Zusammenhang mit der Epidemie setzen wir uns für die bundesweite Kampagne #ChangeTerminDon'tCancel ein und versuchen daher, Ihnen die bestmögliche Nutzung Ihres Wunschurlaubs zu einem späteren Zeitpunkt zu ermöglichen. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, sich zu einem späteren Zeitpunkt in einer beliebigen NAT-Netzwerkeinrichtung zu entspannen.

Bei stornierten Osteraufenthalten bieten wir Ihnen außerdem an, bereits bei der Buchung für Weihnachts-, Silvester- oder Osteraufenthalte im nächsten Jahr von der Preisstabilitätsgarantie zu profitieren.

Attraktiv ist auch das Gutscheinangebot, denn für jeden mit dem Gutschein gebuchten Aufenthalt bieten wir Ihnen eine Zusatzversicherung gegen Stornokosten völlig kostenlos an. Wir ermutigen Sie, den polnischen Tourismus und damit die Lage der Volkswirtschaft zu unterstützen.

Eine Rückerstattung in bar ist eine Lösung, die in manchen Fällen zuerst in Betracht gezogen wird, was wir natürlich verstehen und nicht leugnen. Angesichts der geltenden Vorschriften erfordert diese Lösung jedoch ein gewisses Maß an Geduld, da wir bis zu 194 Tage auf die Übertragung warten können (180 Tage sind im Gesetz vom 31. März 2020 über Sonderlösungen im Zusammenhang mit der Prävention und Bekämpfung festgelegt). und Bekämpfung von COVID-19 und anderen durch sie verursachten Infektionskrankheiten und Krisensituationen sowie weitere 14 Tage, die in den dem Vertrag beigefügten Allgemeinen Teilnahmebedingungen festgelegt sind), bitten wir Sie daher, Ihre Entscheidung bezüglich einer Auszahlung noch einmal zu überdenken Erstattung und erwägen Sie daher eine Rückerstattung in Form eines Gutscheins, deren Wartezeit definitiv länger ist. Kürzer (per E-Mail – in derselben Woche, per Post – in der Folgewoche).

Wie kann ich eine Rückerstattung der für eine stornierte Reise gezahlten Beträge erhalten?

Um eine Rückerstattung der gezahlten Beträge zu erhalten, muss ein schriftlicher Rücktritt vom Vertrag gegenüber dem Veranstalter erfolgen. Wir möchten Sie jedoch auf die aktuellen Regelungen (Gesetz vom 31. März 2020 über Sonderlösungen im Zusammenhang mit der Prävention, Bekämpfung und Bekämpfung von COVID-19, anderen Infektionskrankheiten und dadurch verursachten Krisensituationen) aufmerksam machen, nach denen Rückerstattungen erfolgen erfolgt nach Ablauf von 180 Tagen. Tage ab dem Datum des Rücktritts. Wir empfehlen Ihnen daher, sich mit den von NAT vorgeschlagenen Alternativlösungen vertraut zu machen.

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